Den Krankenhäusern müsste deutlich mehr Geld als bisher für Bestandsinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ geht in ihrer 13. Stellungnahme mit dem Titel „Reform der Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser in Deutschland: Bestandsinvestitionen und Strukturinvestitionen“ von einem kontinuierlichen Investitionsbedarf in Höhe von sieben bis neun Prozent der Krankenhauserlöse aus. Die Bundesländer kämen aber mit rund 3,5 Prozent ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung nur äußerst unzureichend nach. Um die chronische Unterfinanzierung aus den Länderhaushalten zu beenden, nennt die Regierungskommission zwei Alternativen. Zum einen schlägt sie ein Anreizsystem vor, das einen hälftigen Zuschuss aus Bundesmitteln für alle über fünf Prozent hinausgehenden Bestandsinvestitionen aus Landesmitteln vorsieht. Denkbar wäre alternativ auch die gänzliche Abkehr von der dualen Krankenhausfinanzierung. Eine monistische Finanzierung erscheint der Krankenhauskommission möglich über einen Investitionsaufschlag auf die bisherigen DRGs oder künftig in entsprechender Höhe auf die Vorhaltevergütung. Dies hätte aber zur Folge, dass die Länder die Hoheit über die Krankenhausplanung zumindest teilweise abgeben müssten. Um eine Steigerung der Sozialabgaben zu vermeiden, müssten die Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen entlastet und Steuereinnahmen der Bundesländer neu verteilt werden.
Mit der 14. Stellungnahme („Krankenhausversorgung in Deutschland 2035 – zukünftige Aufgaben und Bedeutung der Krankenhäuser“), in der das Zielbild der stationären Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus skizziert wird, beendet die im Mai 2022 auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingerichtete Regierungskommission ihre Arbeit.
tg