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Palliativmedizin

Kinder besser versorgen

16.08.2024 Seite 8
RAE Ausgabe 9/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2024

Seite 8

In Nordrhein gelten seit dem 1. Juli für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitliche Verträge für die Spezialisierte Ambulante Pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV). Umgesetzt würden die Verträge mit den Universitätskliniken Düsseldorf, Bonn und Essen, teilten die Ersatzkassen mit. Nach § 37b SGB V haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen sowie deren Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Ziel ist, die Betroffenen möglichst in ihrem vertrauten Umfeld zu betreuen.     

HK