Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juli festgelegt, bei welcher Qualifikation Ärztinnen und Ärzte ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse medizinisches Cannabis verordnen können (www.g-ba.de/beschluesse/). Gelistet seien 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen, darunter Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Innere Medizin und Psychiatrie und Psychotherapie sowie fünf Zusatzbezeichnungen, darunter Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie. Bei diesen Ärztinnen und Ärzten gehe der G-BA davon aus, dass sie die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung abschließend einschätzen könnten.
HK