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Facharztprüfung

Prüfungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein

17.06.2024 Seite 9
RAE Ausgabe 7/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2024

Seite 9

Die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen in der Ärztekammer Nordrhein finden alle zwei Monate statt. Die Termine für 2024 und 2025 sind unter https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung/pruefungstermine einsehbar. Um für den nächst erreichbaren Prüfungszeitraum zugelassen werden zu können, muss die Weiterbildung grundsätzlich am Anmeldeschlusstermin vollständig abgeschlossen sein. Ist das nicht der Fall, kann eine Anmeldung erst zum darauffolgenden Termin erfolgen. Eingereicht werden müssen neben dem Antragsformular Kopien der Weiterbildungszeugnisse, Kopien der Teilnahmebescheinigungen von geforderten Weiterbildungskursen sowie die Dokumentation im elektronischen Logbuch (eLogbuch). Das vollständig freigegebene eLogbuch soll spätestens zum Anmeldeschluss über die eLogbuch Applikation an die Ärztekammer Nordrhein übermittelt werden. Prüflinge erhalten spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine persönliche Ladung, aus der der Tag, die genaue Uhrzeit und weitere Formalien hervorgehen. Prüfungsabsagen, die nach der Zustellung der Ladung erfolgen, müssen individuell begründet werden. Die Entscheidung, ob die Begründung ausreichend ist (zum Beispiel ein ärztliches Attest), trifft der Prüfungsausschuss. Hält dieser die Begründung für nicht ausreichend, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird sie akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt.

Die Ärztekammer Nordrhein stellt auf ihrer Homepage viele Informationen rund um die Weiterbildung und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung zur Verfügung. Dort findet sich auch ein Katalog mit Antworten zu den häufigsten Fragen. Ein Chat Bot beantwortet Fragen rund um die Uhr.     

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