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NRW regelt Cannabiskontrolle

17.06.2024 Seite 7
RAE Ausgabe 7/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2024

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Regeln und Bußgelder zur Cannabiskontrolle veröffentlicht. Außerdem hat sie klargestellt, wie die im Konsumcannabisgesetz der Bundesregierung vorgeschriebenen Konsumverbote in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen umgesetzt werden sollen. Um den Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, sollen die vom Bund festgelegten Besitzmengen, Konsum- und Werbeverbote konsequent durchgesetzt werden. So kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 bis 1.000 Euro geahndet werden.    

HK