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Organspende

Nordrhein-Westfalen startet Initiative für Widerspruchslösung

17.06.2024 Seite 8
RAE Ausgabe 7/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2024

Seite 8

„Wir haben ein Dokumentationsproblem“: Zwar steht eine Mehrheit der Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber, aber die wenigsten legen ihren Willen schriftlich oder digital im Organspende-Register nieder. © fovito/stock.adobe.com

Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Einführung einer Widerspruchslösung bei Organspenden ein und hat zusammen mit weiteren Bundesländern Mitte Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland als mögliche Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Das Land verspricht sich davon eine Steigerung der Zahl der Organspenden. Zurzeit warteten fast 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Zugleich seien im vergangenen Jahr nur knapp 2.900 Organe von 965 Spendern transplantiert worden. „Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf einem vergleichbaren Niveau und das ist deutlich zu wenig“, so Laumann. Der Minister stellte zugleich klar, dass niemand zu einer Organspende gezwungen werden dürfe. Er sei aber schon der Meinung, dass die Menschen dazu verpflichtet werden könnten, eine Entscheidung für oder gegen eine Spende zu treffen. Umfragen zufolge stünden 80 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organspende positiv gegenüber. „Wir haben aber ein Dokumentationsproblem“, erklärte Laumann. Zuletzt hatte sich auch der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 für die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen.    

HK