Informationen in Beipackzetteln müssen rein optisch gut lesbar und dürfen nicht zu lang sein, damit sie ihren Zweck erfüllen können, ein Mehr an Sicherheit für die Patientinnen und Patienten zu erreichen. Darauf weist der Bericht des 1. Quartals von CIRS-NRW hin (www.cirsmedical.de). In einem Fall war der Käufer eines Corona-Tests zunächst fälschlicherweise von einem positiven Befund ausgegangen, weil er die Schrift der Anleitung nur mithilfe einer Lupe entziffern konnte. Ein weiterer Fall zeigte exemplarisch das Problem, dass Beipackzettel zwar in der Regel die formaljuristischen Anforderungen einer vollumfänglichen Aufklärung erfüllen und damit den Hersteller haftungsrechtlich entlasten. Dem Anwender nützen sie jedoch häufig nicht, weil die Informationsfülle zu groß ist und es an Verständlichkeit mangelt.
HK