Die Ärztinnen und Ärzte im Rheinland haben ihre Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Damit sind die Weichen für die ärztliche Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren gestellt. Die vorläufigen Wahlergebnisse werden am 29. Juni 2024, nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts, auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (www.aekno.de) veröffentlicht.
Am 15. Juli 2024 wird der Hauptwahlleiter das Ergebnis der Wahl zur Kammerversammlung und der Präsident der Ärztekammer Nordrhein die Ergebnisse der Wahl zu den Kreisstellenvorständen amtlich bekannt geben. Die Wahlbekanntmachungen werden auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Gemäß der Wahlordnung kann jedes wahlberechtigte Kammermitglied innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Hauptwahlleiter beziehungsweise beim Präsidenten gegen die Gültigkeit der Wahl oder von Teilen der Wahl Einspruch einlegen.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung am 31. August 2024 um 10:00 Uhr werden dann die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident sowie die 16 weiteren Vorstandsmitglieder gewählt.
Die 27 Kreisstellenvorstände haben bis zum 11. September 2024 Zeit, sich zu konstituieren.
cs