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Kammerwahlen 2024

Ärztinnen und Ärzte können vom 24. Mai bis 28. Juni ihre Stimme abgeben

15.09.2023 Seite 9
RAE Ausgabe 10/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 10/2023

Seite 9

Logo Kammerwahlen 2024 © Ärztekammer Nordrhein

Im Sommer 2024 stehen in der Ärztekammer Nordrhein Wahlen an: Vom 24. Mai bis zum 28. Juni 2024 um 18 Uhr können die rund 69.000 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein ihre Stimme abgeben und damit den Kurs der Kammer für die Legislaturperiode 2024–2029 bestimmen. Gewählt werden das „rheinische Ärzteparlament“ sowie die 27 Vorstände der Kreisstellen. Informationen über den Ablauf der Wahl finden sich unter https://www.aekno.de/aerztekammer/wahlen2024

„Ärztinnen und Ärzte tragen mit ihrer Kandidatur und ihrer Stimmabgabe nicht nur dazu bei, ein klares Zeichen für die ärztliche Selbstverwaltung zu setzen und das zukünftige Wirken der Ärztekammer Nordrhein aktiv mitzugestalten“, sagte Kammerpräsident Rudolf Henke. „Sondern ihnen bietet sich auch generell die Möglichkeit, die Interessen des Berufsstandes wirksam zu vertreten.“ (siehe auch „Nahe am Beruf entscheiden“ auf Seiten 15 ff.).
Am Donnerstag, den 14. März 2024 um 16 Uhr schließen die Wählerverzeichnisse. Bis dahin sollten alle Kammermitglieder – möglichst über das Portal www.meineaekno.de – prüfen, ob ihre Meldedaten noch aktuell sind und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Das ist für die Zustellung der Wahlunterlagen im Mai 2024 unerlässlich. Korrekte Daten sind ebenfalls die Grundlage für die eigene Kandidatur und zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die Frist hierfür endet am Freitag, 5. April 2024 um 18 Uhr.    

ÄkNo