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Weiterbildung

Alles rund um Facharzt, Schwerpunkt und Co

14.12.2022 Seite 8
RAE Ausgabe 1/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2023

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten ist eine der Hauptaufgaben der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) wie auch jeder anderen Landesärztekammer. Die Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt oder auch der Erwerb einer Zusatz-Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein geregelt. Unter www.aekno.de/weiterbildung finden sich übersichtlich alle wesentlichen Informationen sowohl für Weiterzubildende als auch für Weiterbilder. Neben der aktuellen Weiterbildungsordnung und der bisherigen sind dort die Prüfungstermine für 2023 eingestellt. Auch finden sich dort sämtliche Anträge und Merkblätter wie zum Beispiel die Checklisten zur Auslandsanerkennung von Weiterbildungsabschnitten in der EU oder auch in Drittstaaten. Aber auch der Antrag auf Weiterbildung in Teilzeit oder auf Anerkennung einer Bezeichnung sind als beschreibbare PDF-Dokumente abrufbar. Unter dem Punkt „Hinweise und Informationen“ stehen Ergänzungen zu bestimmten Weiterbildungsgängen wie beispielsweise zum Anforderungsprofil zur Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Kinder- und Jugendurologie“. Die in Nordrhein zugelassenen Weiterbildungsbefugten sind in einer permanent aktualisierten Datenbank hinterlegt und können über eine Suchmaske ausgewählt werden.

Weiterzubildenden ist zu empfehlen, sich gründlich mit den online von der ÄkNo zur Verfügung gestellten Inhalten vertraut zu machen, was oftmals hilft, viele Fragen rund um die eigene Weiterbildungssituation zu beantworten.

Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.

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