Der Marburger Bund (MB) bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Expost-Triage nach dem im November 2022 geänderten Infektionsschutzgesetz vor (§ 5c IfSG). Diese Vorschrift kollidiere mit der grundrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit, die das Überleben möglichst vieler intensivpflichtiger Patienten zu erreichen versucht, erklärte die MB-Vorsitzende Dr. Susanne Johna Anfang November vor der MB-Hauptversammlung. Die Befolgung des Gesetzes könne dazu führen, dass im Extremfall Patienten mit vergleichsweise guter Prognose, die etwa kurzzeitig beatmet werden müssen, sterben, weil sie keine intensivmedizinischen Ressourcen erhalten, die ein anderer Patient mit deutlich schlechteren Überlebenschancen hat.
tg