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Lieferengpässe bei GLP-1 Agonisten

Verordnung auf Patienten mit Typ 2 Diabetes beschränken

13.07.2023 Seite 8
RAE Ausgabe 8/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2023

Seite 8

Patientinnen und Patienten mit Typ 2 Diabetes, die mit Dulaglutid oder Semaglutid behandelt werden, leiden zurzeit vermehrt unter Lieferengpässen. © Victoireboy69/stock.adobe.com

Die GLP Rezeptoragonisten Dulaglutid und Semaglutid, die in Deutschland zur Therapie des Typ 2 Diabetes zugelassen sind, sollen nur noch in der zugelassenen Indikation eingesetzt werden. Das geht aus einer Empfehlung des Beirates zur Sicherstellung der Versorgung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervor. Hintergrund ist, dass seit Beginn des vergangenen Jahres ein stetiger Anstieg des Verbrauchs dieser Arzneimittel beobachtet wird, der wiederholt zu Lieferengpässen geführt hat. Hervorgerufen wurde dieser Anstieg unter anderem durch den Off-Label Einsatz dieser Präparate in der Adipositas-Behandlung. 

Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Typ 2 Diabetes sicherzustellen, empfiehlt der Beirat, Dulaglutid und Semaglutid außerhalb der zugelassenen Indikationen nur noch im Rahmen von klinischen Studien zu verwenden. Eine Off-Label Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sei grundsätzlich nicht zulässig, stellt der Beirat klar. Die Verordnung auf Privatrezept solle nur noch unter Angabe einer zugelassenen Indikation erfolgen. Fehle diese, solle die Apotheke Rücksprache mit den verordnenden Ärzten halten. Die verordnete Menge von Dulaglutid und Semaglutid solle zudem den Bedarf für drei Monate nicht übersteigen.    

HK