Eine koordinierte und berufsübergreifende Behandlung kann die Versorgung psychisch erkrankter Menschen verbessern. Seit Oktober 2022 gibt es dafür mit der KSVPsych-Richtlinie einen bundesweit einheitlichen Rahmen.
von Melina Haack
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten schließen sich dabei in Netzverbünden zusammen und kooperieren mit Leistungserbringern der Ergo- und Soziotherapie sowie der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege, um Betroffenen die benötigte berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte ambulante Komplexversorgung zur Verfügung zu stellen.
Vermittlung über die TSS
Alle Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, Sozialpsychiatrische Dienste, Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen können schwer psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten eine Überweisung oder Empfehlung für die koordinierte Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie ausstellen. Damit der Kontakt mit dem regionalen Netzverbund gelingt, vermittelt seit 1. Juni 2023 die Terminservicestelle (TSS) Patientinnen und Patienten in die Netzverbünde. Praxen können für die Terminvermittlung die bekannte Arztrufnummer der TSS nutzen: 0211 5970 8988. Patientinnen und Patienten mit einer Überweisung oder Empfehlung können sich auch direkt zur Terminvermittlung unter der Telefonnummer 0800 116 117 05 an die TSS wenden.
Digitale Kommunikation im Netzverbund
Bei der Umsetzung der neuen Netzverbundversorgung profitieren die Patientinnen und Patienten davon, dass innerhalb der berufsgruppenübergreifenden Behandlungsteams eine verbesserte Kommunikation und Koordination etabliert wird. Die KSVPsych-Richtlinie schreibt dabei vor, dass die Netzverbünde eine datensichere digitale Kommunikation verwenden.
Um den Netzverbünden die Suche nach einer geeigneten und qualitätsgesicherten Netzverbundplattform zu erleichtern, hatte die KV Nordrhein Ende letzten Jahres eine Ausschreibung entsprechender Softwarelösungen lanciert. Im Ergebnis hatte die IVPNetworks GmbH mit Blick auf die gestellten Anforderungen überzeugt. Die KV Nordrhein hat daraufhin einen Rahmenvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen, durch den Netzverbünde in Nordrhein direkt mit IVP einen Individualvertrag für die webbasierte Softwarelösung abschließen können.
Die digitale Plattform von IVP erleichtert den Praxen die Umsetzung der Richtlinie. Mit wenigen Klicks können Bezugspersonen zum Beispiel behandlungsrelevante Daten bereitstellen. Das ermöglicht im ambulanten Bereich den praxisübergreifenden gemeinsamen Blick auf die Patientin oder den Patienten. Fallbesprechungen können direkt über die Plattform per Videokonferenz terminiert und abgehalten werden. Technische Grundlage dafür ist die KBV-zertifizierte Videosoftware „IVPView“.
Weitere Anwendungen unterstützen etwa beim Terminmanagement. Zusätzlich bietet die Plattform eine Übersicht über die vergütungsrelevanten Leistungen. Neben Kliniken und Leistungserbringern aus den Bereichen Sozio- und Ergotherapie und psychiatrische Pflege können außerdem auch Sozialpsychiatrische Dienste und weitere SGB-V-übergreifende Akteure eingebunden werden.
Infos auf kvno.de
Auf der KSVPsych-Themenseite der KV Nordrhein sind unter www.kvno.de/genehmigungen/ksv-psych alle Informationen rund um die Teilnahme an der Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie abrufbar. Interessierte erfahren hier alles Wissenswerte über die neue Komplexbehandlung, etwa, wie das Konzept von Netzverbünden konkret aussieht, wie die Genehmigung erfolgt oder wie Leistungen im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie abgerechnet werden. Checklisten und Musterdokumente stehen zum Download bereit und über die Selbsthilfe wird informiert. Außerdem sind auf dieser Seite alle genehmigten Netzverbünde veröffentlicht, die die gesamte Region Nordrhein abdecken. Aktuell sind dies vier Verbünde: in der Region Düsseldorf, im Ruhrgebiet und Umgebung, in der Region Köln-Bonn und im Raum Aachen.
Haben Sie Fragen, wollen Sie sich einem Netzverbund anschließen oder benötigen Sie anderweitige Informationen? Mailen Sie uns an komplexversorgung(at)kvno.de
Melina Haack ist Referentin im Bereich Gesundheitspolitik und Strategische Sicherstellung der KV Nordrhein.