Per Verordnung hat das Bundesgesundheitsministerium die Finanzierung der Soft- und Hardware für die in Arztpraxen verwendeten Komponenten zur Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) neu geregelt. Seit 1. Juli erhalten Praxen mit bis zu drei Ärztinnen und Ärzten jeden Monat eine Pauschale von rund 238 Euro. Bei größeren ambulanten Einrichtungen mit mehr als sechs Ärzten beträgt die Pauschale 324 Euro im Monat. Falls eine Komponente der Digitalisierung wie etwa das eRezept in der Praxis fehlt, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte die Einführung der TI-Pauschalen als zu kurzfristig.
bre