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Weiterbildung

Häufig gestellte Fragen und Antworten

20.03.2023 Seite 8
RAE Ausgabe 4/2023

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2023

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer Nordrhein hat eine Liste von häufig gestellten Fragen erarbeitet und unter www.aekno.de/weiterbildung unter dem Stichwort „Häufig gestellte Fragen und Antworten“ bereitgestellt. Die FAQs sind vor allem für Weiterbildungsassistenten konzipiert und für Ärztinnen und Ärzte, die kurz vor Beginn ihrer Weiterbildung stehen. Die umfangreichen Informationen sind in 14 thematische Schwerpunkte untergliedert von Weiterbildung nach den verschiedenen Weiterbildungsordnungen über Prüfungen, die Anerkennung von Facharztbezeichnungen/Weiterbildungszeiten aus dem Ausland bis hin zu den Themen Weiterbildungsbefugnis, Kursweiterbildung oder Fortbildungspunkte. Die einzelnen Themen können mit einem Klick aufgeklappt werden, damit die Fragen erscheinen. Mit einem weiteren Klick auf die jeweilige Frage erscheint die entsprechende Antwort darunter. Zahlreiche Links führen zu vertiefenden Informationen oder zu Anträgen rund um die Weiterbildung, beispielsweise zum „Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung“ oder den „Antrag auf Genehmigung einer Weiterbildung in Teilzeit“ auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein. Sämtliche Anträge, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen, finden sich auch unter www.aekno.de/weiterbildung unter dem Stichwort „Anträge und Merkblätter“.


Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­Adresse onlineredaktion(at)aekno.de.    

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