Die Bedeutung der Suizidprävention hat der Deutsche Ethikrat in seiner jüngsten Stellungnahme zu „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ betont. Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzgebung zum assistierten Suizid geht es dem Ethikrat nach eigenen Angaben jedoch nicht darum, Regelungsempfehlungen abzugeben. Man wolle vielmehr ein angemessenes Bewusstsein für die Vielschichtigkeit von Suizidalität schaffen, die Voraussetzungen freiverantwortlicher Suizidentscheidungen präzisieren und die unterschiedlich gelagerte Verantwortung verschiedener Akteure im Kontext von Suizidentscheidungen und Suizidprävention aufzeigen.
Eine frei verantwortliche Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, sei rechtlich und ethisch als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts zu respektieren, heißt es in der Stellungnahme von Ende September. Die Motive für den Wunsch, das eigene Leben zu beenden, seien vielschichtig: Neben psychischen und insbesondere depressiven Störungen, körperlichen Leiden, Isolation, Einsamkeit oder Lebenssattheit spielten auch soziale und gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle. Die Dynamik von Suizidgedanken und suizidalen Handlungen unterstreiche die Bedeutung einer Suizidprävention, die mögliche Risikofaktoren angemessen in den Blick nehme.
Die Stellungnahme des Ethikrats findet sich auf www.ethikrat.org unter dem Reiter „Suizid“.
HK