Vom 13. Juni bis zum 12. August findet die Wahl für die Vertreterversammlung sowie die Kreisstellenvorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) statt. Um die Stimmabgabe zu vereinfachen, wird der Wahlgang dieses Jahr erstmals in hybrider Form durchgeführt. Den Wählerinnen und Wählern steht dabei frei, sich zwischen Online- und Briefwahl zu entscheiden.
Infolge der Umstellung gilt es, einiges zu beachten: Zunächst müssen Vertragsärztinnen und -ärzte ihren Eintrag im Wählerverzeichnis überprüfen. Dies kann online über das KVNO-Portal erledigt werden. Sofern kein Zugang besteht, sollte eine Registrierung schnellstmöglich nachgeholt werden.
Vor der Wahl erhalten die Wahlberechtigten alle benötigten Unterlagen. Neben den für die Briefwahl erforderlichen Dokumenten ist auch eine Beschreibung des Online-Verfahrens mitsamt der für die Authentisierung zu verwendenden Mittel (darunter Wähler-ID und Wahl-TAN) enthalten. Sofern das Votum per Brief erfolgt, kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der Landeswahlleitung an; spätester Termin ist hier der 12. August. Auch die digitale Stimmabgabe ist danach nicht mehr möglich. Wahlvorschläge sind im Zeitraum vom 28. März bis 6. April mitzuteilen.
Informationen unter www.kvno.de/aktuelles/wahlen-2022
PET