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Telematikinfrastruktur

Elektronisches Gesundheitsberuferegister startet im Probemodus

18.02.2022 Seite 9
RAE Ausgabe 3/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2022

Seite 9

Pflegerinnen und Pfleger, Hebammen und Geburtshelfer sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten können ab sofort einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen und damit an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Bisher war dies Ärzten und Apothekern vorbehalten. Einzige Voraussetzung ist, dass die Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erteilt wurde. Dort läuft seit Kurzem das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) im Probebetrieb, um eHBA an die Beschäftigten der Gesundheitsberufe ausgeben zu können. Zum Start sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben durch die Pandemie erlebt, welche großen Chancen die Digitalisierung für die sektorübergreifende Versorgung bieten kann. Mit dem Pilotprojekt für die Berufe der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer sicheren digitalen Vernetzung aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen.“ Das eGBR ist bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt und wird die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie die Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen für alle Bundesländer übernehmen. Nach und nach sollen auch Beschäftigte der Gesundheitsberufe aus anderen Bundesländern Zugang zum eGBR erhalten.

Informationen auch zum Antragsverfahren unter www.egbr.de.    

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