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Bundesverfassungsgericht

Urteil zum Facharztwesen

20.06.2022 Seite 6
RAE Ausgabe 7/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 7/2022

Seite 6

© Ärztekammer Nordrhein

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte nach einem rund zehnjährigen Verfahren eine Grundsatzentscheidung zum Facharztwesen. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) umriss die Grundzüge des Urteils in seiner Ausgabe vom 23. Juli 1972. Anlass des Urteils waren Verfassungsbeschwerden von zwei Ärzten aus Nordrhein und Baden-Württemberg, die durch Entscheidungen ärztlicher Berufsgerichte ihre Grundrechte verletzt sahen. Die Verfassungsrichter bestätigten in dem Urteil, dass der Arztberuf ein einheitlicher Beruf sei. „Die Bundesärzteordnung kennt nur die Zulassung zu einem Beruf, dem des Arztes, mit einheitlicher Ausbildung und einem einheitlichen Berufsbild“, so das . Die Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung nach der Approbation seien ausschließlich Ländersache, womit die Karlsruher Richter Bestrebungen des Bundes einen Riegel vorschoben, sich via Bundesgesetz in die Zulassung von Facharztgruppen einzuschalten. Ebenso betonte das Gericht die Sinnhaftigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. „Gleichwohl meint aber das Gericht, daß dieser Autonomie gewisse Grenzen gezogen werden müßten, nicht zuletzt auch, um die Interessen von Berufsgruppen gegenüber den Interessen der Allgemeinheit besser abwägen zu können.“ Das Gericht forderte die Landesgesetzgeber auf, die „statusbildenden Normen“ gegenüber den Ärztekammern formell zu regeln. Es sei zu befürchten, dass „unter Umständen erheblich in die Aufgaben der Ärztekammern und ihrer Selbstverwaltung eingegriffen“ wird, so das .    

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