Als „fundamentalen Angriff auf die hausärztliche Versorgung“ hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die pharmazeutischen Dienstleistungen von Apothekerinnen und Apothekern bezeichnet, die diese künftig zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen dürfen. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband hatten sich unter Vermittlung einer gemeinsamen Schiedsstelle Mitte Juni auf einen Leistungskatalog geeinigt, der die Medikationsanalyse und Beratung unter anderem bei Tumorpatienten, Hypertonikern und immunsupprimierten Patienten umfasst. Das sei inhaltlich fragwürdig und teuer. Nur Ärzte seien für die Heilkunde qualifiziert, erklärte die KBV.
HK