Die Möglichkeiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde werden ausgeweitet. Bislang konnten Vertragsärzte dieses Verfahren nur bei Patienten nutzen, die ihnen bekannt waren. Künftig wird dies bei allen Patienten möglich sein. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mitgeteilt. Unterschiede gebe es jedoch bei der Dauer der erstmaligen Krankschreibung, so der G-BA. Unbekannte Patienten könnten für bis zu drei Tage und bekannte Patienten bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Folgekrankschreibungen per Video seien weiterhin nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung im persönlichen Kontakt ausgestellt wurde.
HK