Dr. jur. Heinz-Dieter Laum, Präsident des Oberlandesgerichts a.D., vollendete am 25. Dezember 2021 sein 90. Lebensjahr. Von 1999 bis 2015 stand er der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler vor. In dieser Zeit hat er den Ruf der Gutachterkommission als unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein für die außergerichtliche Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen gefestigt und ausgebaut. Unter anderem ist es ihm zu verdanken, dass die dort begutachteten Fälle für die ärztliche Fortbildung und zur Publikation – zum Beispiel im Rheinischen Ärzteblatt – aufbereitet werden und so ein Beitrag zur Vermeidung von Behandlungsfehlern geleistet wird.
Siehe auch unter https://www.aekno.de/patienten/behandlungsfehler/weitere-informationen.
ÄkNo