Um Hausärztinnen und Hausärzte bei der Beratung ihrer Patienten über die Organ- und Gewebespende zu unterstützen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Informationsbroschüre aufgelegt. Diese bereitet die wichtigsten Fragen zum Thema auf. Die Broschüre kann bei der BZgA, 50819 Köln,bestellung(at)bzga.de angefordert oder unter organspende-info.de heruntergeladen werden.
Ab dem 1. März 2022 haben Patienten alle zwei Jahre Anspruch auf eine ergebnisoffene haus-ärztliche Beratung zur Organspende. Für die Abrechnung der Leistung wurde die Gebührenordnungsposition 01480 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 65 Punkten (7,32 Euro) bewertet.
HK