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Assistenzberufe

Einheitliche Ausbildung in Kraft

18.01.2022 Seite 8
RAE Ausgabe 2/2022

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2022

Seite 8

Seit Anfang dieses Jahres werden Anästhesietechnische Assistenten (ATA) und Operationstechnische Assistenten (OTA) nach bundesweit einheitlichen Regeln ausgebildet. Das entsprechende Landesumsetzungsgesetz trat am 1. Januar in Kraft, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilt. Der Bundestag hatte die einheitliche Ausbildung für die Assistenzberufe bereits im November 2019 mit entsprechenden Übergangsfristen beschlossen.

Die neue, dreijährige Ausbildung soll dem Bundesgesundheitsministerium zufolge den künftigen ATAs und OTAs unter anderem den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren medizinischen Geräten vermitteln. Die Auszubildenden üben darüber hinaus, eigenverantwortlich die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Einsatzbereiche herzustellen sowie Ärztinnen und Ärzten im Anästhesie- und OP-Bereich zu assistieren. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.     

HK