Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig online darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dabei anwenden. Der Bundestag hat Ende Juni das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) aufgehoben. Das hat das Bundesfamilienministerium mitgeteilt. Damit könnten Ärztinnen und Ärzte nicht nur im persönlichen Gespräch über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne sich strafbar zu machen, sondern auch auf ihren Webseiten. Die strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes stellten auch in Zukunft sicher, dass es keine anstößige Werbung geben werde, so das Ministerium. Ärztinnen und Ärzte, die auf Grundlage von § 219a StGB verurteilt wurden, würden rehabilitiert, laufende Verfahren eingestellt.
Der 126. Deutsche Ärztetag, der im Mai in Bremen stattfand, hatte eine Aufhebung des Werbeverbots befürwortet und damit seine bisherige Beschlusslage korrigiert.
HK