Am 8. Juni 2022 fand im Rahmen einer festlichen Plenarsitzung die Verabschiedung früherer Kommissionsmitglieder statt, die ihre Arbeit in der aktuellen Amtsperiode nicht mehr fortsetzen. Neben der Verabschiedung diskutierte das Plenum Voraussetzungen und Grenzen einer Haftung bei der Einbeziehung von Konsiliarärzten in das Behandlungsgeschehen.
von Sabine Schindler-Marlow
Seit 46 Jahren besteht die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. Ihre Aufgabe ist die objektive sachverständige Begutachtung ärztlichen Handelns mit dem Ziel, dem durch einen Behandlungsfehler in seiner Gesundheit Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern. Seit 1975 wurde die Gutachterkommission von mehr als 63.000 Antragstellerinnen und Antragstellern angerufen. In mehr als 46.000 Fällen konnte sie klärend tätig werden. Diese Zahlen belegen das hohe Vertrauen, das der Gutachterkommission entgegengebracht wird. Durch das engagierte Zusammenwirken von Juristinnen und Juristen und Ärztinnen und Ärzten in der Gutachterkommission gelingt es, Patientinnen und Patienten und ihren behandelnden Ärzten in Nordrhein ein effizientes Verfahren zur außergerichtlichen Klärung anzubieten.
„Das hohe Ansehen, das sich die Gutachterkommission auf dem schwierigen Feld der Behandlungsfehlerbegutachtung in den letzten Jahrzehnten erworben hat, und das Vertrauen von Patientinnen und Patienten sowie von Ärztinnen und Ärzten in die Kompetenz der Kommission beruht ganz wesentlich auf Ihrer fach- und sachverständigen Mitwirkung“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein zur Verabschiedung der langjährigen Kommissionsmitglieder. Henke wies auf die bedeutsame Aufgabe der Gutachterkommission hin: der Friedensfindung zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien. „Wer schon einmal ein Arzthaftungsverfahren als Betroffener erlebt hat, weiß, wie belastend und frustrierend die erhobenen Vorwürfe, die Anwaltsschreiben, die zeitliche Beanspruchung und die gerichtlichen Verhandlungen für das Selbstwertgefühl sein können, gerade wenn man sich dem Patienten persönlich intensiv gewidmet hat“, so der Kammerpräsident.
„Doch auch Patientin und Patient können in vielen Fällen über den langwierigen Zeitraum einer Arzthaftungsauseinandersetzung – und womöglich auch lange Zeit darüber hinaus – eine große persönliche und seelische Belastung erfahren. Umso dankbarer sind wir, dass es aufgrund der Expertise, der Erfahrung und dem Engagement unserer Gutachterkommission möglich ist, die meisten Verfahren innerhalb einer Jahresfrist abzuschließen und zu einer außergerichtlichen Klärung zu kommen,“ sagte Henke. So könne man sicher konstatieren, dass das Wirken der Kommissionsmitglieder als eindrucksvoller Beleg einer gut funktionierenden ärztlichen Selbstverwaltung gewertet werden kann. Im Anschluss an die Verabschiedung beschäftigte sich die Gutachterkommission anhand praxisnaher Beispiele mit den Voraussetzungen und Grenzen einer Haftung bei der Einbeziehung von Konsiliarärzten in das Behandlungsgeschehen.