Die auf der Kammerversammlung am 12. März 2022 beschlossenen Änderungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein sind am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Novellierung beinhaltet vor allem die Einführung des Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie sowie Änderungen bei der Anerkennung von Fehlzeiten (siehe auch Seite 7). Die Weiterbildungsordnung findet sich in ihrer aktuellen Fassung auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein unter www.aekno.de/weiterbildungsordnung. Neben einem Gesamtdokument, das auch die Richtlinien beinhaltet, finden sich dort aufgeschlüsselt in Unterbereiche die drei großen Blöcke „Abschnitt A – Paragraphenteil“, Abschnitt B – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen“ sowie „Abschnitt C – Zusatz-Weiterbildungen“. Daneben gibt es dort ein Glossar zur Weiterbildungsordnung sowie Kurzanleitungen und ein Erklärvideo zum elektronischen Logbuch, getrennt nach Weiterbildungsassistenten und Weiterbildungsbefugten. Die Kurzanleitungen und das Erklärvideo, das die Bundesärztekammer zur Verfügung gestellt hat, sind kürzlich aktualisiert worden.
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