Vor einer Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht durch eine geplante EU-Verordnung zur Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafsachen hat der Landesverband Nordrhein des Hartmannbundes (HB) gewarnt. Diese sehe vor, dass Ermittlungsbehörden sämtlicher EU-Staaten in allen anderen Mitgliedstaaten von Internetdienstleistern, Cloud-Diensten und Telekommunikationsunternehmen die Herausgabe personenbezogener Daten verlangen können. Dabei blieben Unterschiede im Hinblick auf nationalstaatliche Regelungen zu Berufsgeheimnissen wie etwa zur Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses unberücksichtigt. Deutsche Internet- und Telekommunikationsdienstleister müssten demnach selbst in solchen Fällen personenbezogene Daten an Ermittlungsbehörden anderer Staaten herausgeben, in denen nach deutschem Recht gar keine Straftat vorliege, zum Beispiel beim legalen Schwangerschaftsabbruch, kritisierte der Vorsitzende des HB-Landesverbandes Nordrhein, Dr. Stefan Schröter. Das ärztliche Berufsgeheimnis drohe auf diese Weise unter die Räder zu kommen. Auch die Bemühungen um eine weitergehende Digitalisierung im Gesundheitswesen dürften dadurch vermutlich einen Rückschlag erleiden, so Schröter. Änderungen an dem Gesetz seien dringend notwendig. Der Europäische Rat muss der Verordnung noch zustimmen.
HK