Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, können bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe Unterstützung beantragen. Stiftungserrichter sind Bund, Länder und Kirchen. Die Anmeldefrist gilt bis zum 30. Juni. Kontakt: info(at)stiftung-anerkennung-hilfe.de oder Infotelefon .
HK