Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat Ende Januar eine „Empfehlung zu ärztlich delegierbaren Leistungen in der Diabetologie“ vorgelegt, die sich auch mit rechtlichen Folgen der Delegation befasst. Ziel sei es, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und Diabetesfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken. Das Papier ist abrufbar unter: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
HK