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Gesundheitsämter: Datenaustausch sicherstellen

21.07.2021 Seite 7
RAE Ausgabe 8/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 8/2021

Seite 7

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen müssen bis zum 30. September 2021 flächendeckend den elektronischen Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern sicherstellen. Das sieht ein Erlass des Landesgesundheitsministeriums vor. Der elektronische Datenaustausch könne unter anderem durch die Software SORMAS Exchange gewährleistet werden. Er sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, Corona-Infektionsketten auch über kommunale Grenzen hinweg verfolgen zu können.    

HK