In Nordrhein-Westfalen wird sich die Krankenhausplanung künftig verstärkt an Leistungen statt an der Zahl der Betten orientieren. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 3. März eine entsprechende Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG) verabschiedet. Ziel sei es, die Versorgung besser zu steuern, Überkapazitäten in den Ballungsgebieten abzubauen und zugleich Unterversorgung auf dem Land und in strukturschwachen Regionen zu verhindern, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Menschen in NRW auch weiterhin innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus erreichen können.
Das KHGG sieht vor, dass künftig überwiegend medizinische Leistungsbereiche, die sich im Wesentlichen an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren, und Leistungsgruppen wie zum Beispiel Knie- oder Hüft-TEP geplant werden. Krankenhäuser können in der Folge jeweils in regionalen Planungsverfahren einen Antrag für bestimmte Leistungen stellen. Dabei sind sämtliche Leistungsbereiche und -gruppen mit Qualitätsanforderungen verknüpft.
Als übereilt hat die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) die Verabschiedung des KHGG bezeichnet. Es fehlten nach wie vor praxistaugliche Kriterien, an welchem Bedarf die stationäre Versorgung vor Ort künftig ausgerichtet werden solle. Auch über die entscheidende Frage, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus in Zukunft noch anbieten dürfe, bestehe weiterhin Unklarheit, kritisierte die KGNW.
HK