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In eigener Sache

Liebe Leserin, lieber Leser,

25.03.2021 Seite 9
RAE Ausgabe 4/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2021

Seite 9

aus den Reihen unserer Kammermitglieder werden wir gelegentlich darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche Haushalte das Rheinische Ärzteblatt mehrfach beziehen. Im Interesse einer sparsamen Verwendung der Mitgliedsbeiträge und der Umwelt zuliebe bitten wir daher in regelmäßigen Abständen unsere Mitglieder mit gleicher Privatadresse, sich ein Exemplar des Heftes zu teilen. 

Ab der Mai-Ausgabe beliefert die Kammer in solchen Haushalten nur noch die älteste Leserin beziehungsweise den ältesten Leser und bittet darum, das Heft künftig als gemeinsames Exemplar zu nutzen.

Werden nicht mehr gelieferte Exemplare doch weiter benötigt oder nicht mehr benötigte weiter geliefert, bittet die Kammer um Mitteilung per Mail an: meldewesen(at)aekno.de oder per Fax an: 0211 4302-2449 oder per Post an: Ärztekammer Nordrhein, Meldeabteilung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Betreff: RÄ-mehrfach

Rheinisches Ärzteblatt als App für Smartphones und Tablets

Das Rheinische Ärzteblatt steht auch als App für Tablets und Smartphones zur Verfügung. Die App ist kostenfrei und kann über den App-Store oder den Google Playstore (Suchbegriff: „Rheinisches Ärzteblatt“) heruntergeladen werden. 

Wenn Sie künftig das Rheinische Ärzteblatt ausschließlich über die App auf Smartphone oder Tablet nutzen möchten und die Printausgabe nicht mehr benötigen, teilen Sie uns das bitte mit per Mail an: meldewesen(at)aekno.de oder per Fax an: 0211 4302-2449 oder per Post an: Ärztekammer Nordrhein, Meldeabteilung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Betreff: RÄ-App statt Printausgabe

Ihre Ärztekammer Nordrhein