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AstraZeneca

Impfstoff kann weiterverwendet werden

25.03.2021 Seite 8
RAE Ausgabe 4/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2021

Seite 8

Der Impfstoff von AstraZeneca wurde in Deutschland bislang vorwiegend bei Jüngeren eingesetzt. © geargodz/stock.adobe.com

Die Corona-Vakzine von AstraZeneca bleibt in der Europäischen Union zugelassen. Das hat die Europäische Arzneimittelagentur EMA am 18. März mitgeteilt. Der Nutzen der Impfung übersteige die Risiken, erklärte die Zulassungsbehörde. Zuvor hatten mehrere Länder, darunter Deutschland, die Impfungen nach Meldungen von Thrombosen der Hirnvenen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung ausgesetzt.

Allerdings wird der Impfstoff nach Angaben der EMA mit einen Warnhinweis versehen, der auf das Risiko sehr seltener Fälle einer disseminierten intravasalen Koagulopathie oder zerebraler Sinusthrombosen hinweist. Ein generell erhöhtes Risiko für thromboembolische Ereignisse konnte die EMA allerdings nicht ausmachen.

Nach der Entscheidung der EMA erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Impfungen mit dem Wirkstoff von AstraZeneca würden in Deutschland umgehend wieder aufgenommen. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte an, AstraZeneca werde weiterhin den Berufsgruppen zur Verfügung gestellt, bei denen die Impfungen bereits angelaufen seien, darunter Pflegekräfte, Erzieher, Lehrer und Polizisten.

HK