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Hochwasser

Kammer erlässt Gebühr

25.08.2021 Seite 7
RAE Ausgabe 9/2021

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 9/2021

Seite 7

Derzeit erbitten nordrheinische Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, bei der Ärztekammer Nordrhein vermehrt Zweitausfertigungen von Urkunden. Sofern die Zweitausfertigung von Urkunden aufgrund von Hochwasserschäden beantragt wird, verzichtet die Ärztekammer Nordrhein bis auf Weiteres auf die Erhebung von Gebühren.    

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