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Praxis

Dialogforum 2020: Krankenhausplanung und Weiterbildung im Fokus

27.02.2020 Seite 21
RAE Ausgabe 3/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2020

Seite 21

Welche Änderungen sind mit dem MDK-Reformgesetz verbunden und worauf sollten Kliniken zukünftig bei den Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) achten? Was ist Ziel und Ausrichtung des neuen Krankenhausplans für NRW? Was wird sich mit der Einführung der neuen Weiterbildungsordnung für Weiterbilder und Weiterzubildende ändern? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich das „Dialogforum 2020“ der Ärztekammer Nordrhein, das im Januar 400 leitende Krankenhausärztinnen und -ärzte nach Düsseldorf führte.

von Sabine Schindler-Marlow

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, ging in seiner Begrüßung auf aktuelle Gesetzgebungsverfahren ein. Zum jüngsten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sagte er, dass es ein richtiges Ziel sei, die bisher getrennt organisierten Versorgungsbereiche der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung zu einer gemeinsamen integrierten Notfallversorgung weiterzuentwickeln. Doch in der konkreten Ausgestaltung gibt es nach Henkes Worten noch erheblichen Verbesserungsbedarf. So sei es nicht akzeptabel, dass Krankenhäuser ohne Integriertes Notfallzentrum künftig mit einem Abschlag von 50 Prozent bestraft würden, wenn sie sich um kranke Menschen kümmerten, die sich als Notfälle bei ihnen vorstellten. „Es entspricht unserem ärztlichen Selbstverständnis, dass kein Patient weggeschickt wird, ohne dass man ihn angehört, untersucht und behandelt hat, wie dies die ärztliche Sorgfalt in der Notfallsituation erfordert. Dieses richtige ärztliche Verhalten darf niemals Gegenstand finanzieller Sanktionen werden“, so Henke.

Privatdozent Dr. Michael Weber, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands, erklärte die mit dem MDK-Reformgesetz verbundenen Änderungen bei den Krankenhausabrechnungen. Weber sorgt sich, dass das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, die Krankenhäuser vor unberechtigten und überzogenen Rechnungskürzungen der Krankenkassen zu schützen, verfehlt werden wird. Viel eher habe er den Eindruck, dass sich das MDK-Reformgesetz zu einem „Rechnungskürzungsgesetz“ entwickeln könnte, da die Kliniken bei jeder vom MDK beanstandeten und korrigierten Rechnung künftig Strafzahlungen von maximal zehn Prozent des geminderten Abrechnungsbetrags, mindestens aber 300 Euro, leisten müssten.  Zudem wies er den immer wieder in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf energisch zurück, dass jede zweite Klinikrechnung falsch sei. „Zurzeit prüft der MDK 17 Prozent der Rechnungen. Von diesen ist die Hälfte strittig. Das sind 8,5 Prozent aller Rechnungen“, sagte Weber.

Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, M.Sc., Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzende der Krankenhauskommission, ging auf die Agenda der Landesregierung zur Krankenhausversorgung in NRW ein. Bereits mit Aufnahme seiner Arbeit im September 2017 habe der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Reform der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen als eines seiner zentralen gesundheitspolitischen Themen benannt, so Mitrenga-Theusinger. Ziel des Landes sei es, die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen bedarfs- und qualitätsorientiert weiterzuentwickeln und bis zum Ende dieses Jahres einen neuen Krankenhausplan vorzulegen. An diesem Prozess seien die Ärztekammern in NRW aktiv eingebunden. Wichtig sei es den Kammern, dass trotz angestrebter Strukturänderungen gewährleistet bleibe, dass in den Krankenhäusern auch künftig eine gute Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte möglich bleibe.

Eine gute Nachricht überbrachte Privatdozent Dr. Hansjörg Heep: Die neue Weiterbildungsordnung in Nordrhein kann zum 1. Juli 2020 in Kraft treten. Bis auf wenige Abweichungen habe die nordrheinische Ärzteschaft die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung übernommen. „Die wesentliche Änderung gegenüber der jetzigen Weiterbildungsordnung besteht darin, dass, statt wie bisher auf den Nachweis von abgeleisteten Zeiten zu fokussieren, die neue Weiterbildungsordnung auf den Erwerb von Kompetenzen abzielt, die mittels eines elektronischen Logbuchs digital erfasst werden sollen“, sagte Heep. Ulf Kester von der Firma Steadforce, die das Logbuch als geschützte Internetanwendung im Auftrag der Bundesärztekammer entwickelt hat, gab den etwa 400 nordrheinischen leitenden Krankenhausärzten einen Einblick in Konzept und Funktionen des eLogbuches. Die Vorträge der Veranstaltung finden Sie auf www.aekno.de/dokumentenarchiv unter Ärztekammer Nordrhein.

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