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Telematik-Infrastruktur

Mit www.meineaekno.de zum elektronischen Heilberufsausweis

13.12.2019 Seite 7
RAE Ausgabe 1/2020

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 1/2020

Seite 7

Ein Heilberufsausweis und Kartenlesegerät. © Jochen Rolfes

Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein benötigen für bestimmte Anwendungen wie das elektronische Signieren von eArztbriefen einen kompatiblen elektronischen Heilberufsausweis. Aktuell sind zwei sogenannte Vertrauensdienstanbieter (VDA) mit dem Verfahren betraut.

Die Beantragung des Ausweises erfolgt über das Online­Portal „meine ÄkNo“ der Ärztekammer Nordrhein. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten für das Portal haben, ist eine Registrierung über www.meineaekno.de erforderlich. Die Zugangsdaten werden Ihnen dann per Post zugeschickt. Bevor Sie den Heilberufsausweis beantragen, sollten Sie persönliche Daten wie Nachname, Vorname oder Adresse mit den Daten aus Ihrem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel abgleichen. In jedem Fall sollten die Daten der Ärztekammer Nordrhein mit den Daten Ihres amtlichen Ausweisdokumentes übereinstimmen. Nachdem der von Ihnen gewählte VDA Ihren Antrag personalisiert hat, erhalten Sie eine Mitteilung mit dem Betreff „Antrag elektronischer Heilberufsausweis“ unter der Rubrik „Mitteilungen/Posteingang“. Sie werden nun schrittweise durch den Antragsprozess des VDA geführt.

Weitere Infos: https://www.aekno.de/aerzte/elektronischearztausweise/elektronischer-heilberufsausweis­hba    

vl