Vertreter von zwölf Trägern haben sich kürzlich auf Einladung der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe über Stand und Perspektiven der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) in NRW ausgetauscht. MZEB können seit 2015 auf der Grundlage des § 119 c SGB V errichtet werden (wir berichteten). MZEB sind – in Analogie zu den Sozialpädiatrischen Zentren gemäß § 119 SGB V – multiprofessionell ausgestattete ambulante Angebote. Sie sollen in Ergänzung des Regelversorgungssystems eine bedarfsgerechte Versorgung der Zielgruppe sicherstellen und werden auf Überweisung tätig. Die Budgets der überweisenden Ärzte werden nicht belastet.
Professor Dr. Michael Seidel, ehemaliger Ärztlicher Direktor in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, zeichnete das mehr als 20-jährige Engagement der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und von anderen Akteuren nach. Das MZEB am Franz Sales Haus in Essen wurde durch dessen Leiterin Dr. Maria del Pilar Andrino vorgestellt. Im Landesteil Nordrhein verfügen zwölf Einrichtungen über eine Ermächtigung, erst vier haben ihre Tätigkeit nach erfolgreicher Vergütungsverhandlung mit den Krankenkassen aufgenommen. Teilnehmer berichteten von langwierigen Verhandlungen und von Problemen mit einer restriktiven Auslegung des § 119c SGB V (z. B. Reduzierung auf Diagnostik und Lotsenfunktion, enge Zugangskriterien, zeitlich begrenzte Behandlungsdauer).
Die Ergebnisse des Workshops fanden Eingang in die „Teilhabeempfehlungen: Mehr Inklusion wagen“ des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. www.behindertenbeauftragter.de
Stefan Kleinstück, Referent im Ressort Medizinische Grundsatzfragen der Ärztekammer Nordrhein