1970 war das Jahr der beginnenden Entspannungspolitik zwischen Bundesrepublik und DDR sowie der Sowjetunion, das Jahr, in dem sich die Beatles trennten, das Jahr, in dem sich die Terrorvereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) gründete und das Jahr, in dem turnusmäßig Kreisstellenwahlen bei der Ärztekammer Nordrhein stattfanden. Die Ausgabe des Rheinischen Ärzteblattes vom 8. Januar 1970 informierte auf den ersten Seiten mit der amtlichen Wahlbekanntmachung über die Wahlen der Kreisstellenvorstände in den damals noch 37 Kreisen.
Anfang 1970 trat auch eine lange diskutierte Reform der Sozialversicherungen in Kraft. Neben der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sank der Beitragshöchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung von elf auf acht Prozent des Grundlohns, berichtete das Rheinische Ärzteblatt in seiner Ausgabe vom 23. Januar 1970. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von 990 DM auf 1.200 DM angehoben. Ebenfalls neu war die „Beitragsrückgewähr“. Für bis zu drei nicht genutzte Krankenscheine pro Jahr bekam der Versicherte jeweils 10 DM rückvergütet. „Der Gesetzgeber hofft, daß dadurch niemand davon abgehalten wird, den Arzt aufzusuchen, wenn es notwendig ist.“ Die Reform brachte auch die „Rezeptblattgebühr“ in Höhe von 20 Prozent, aber höchstens 2,50 DM je Verordnungsblatt.
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