Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) hat die Gesundheitsministerinnen und -minster der Länder dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch Krankenhäuser sich an die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes halten. Eine vorangegangene Studie unter jungen Ärztinnen und Ärzten habe, so der BDI, zum Beispiel ergeben, dass mehr als die Hälfte der befragten Mediziner Anzeichen eines sogenannten Burnouts aufgezeigt hätten. „Im Bereich der Pflege hat der Gesetzgeber mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz und den Untergrenzen bereits versucht, gegenzusteuern“, sagte BDI-Präsident Professor Dr. Hans-Martin Hoffmeister.
Laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW wurde im Rahmen einer „Arbeitsschutzaktion“ über einen Zeitraum von zwölf Monaten lediglich in 82 von 241 überprüften Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung von Pflegenden „angemessen durchgeführt“. In 46 Einrichtungen sei trotz gesetzlicher Anordnung überhaupt keine Gefährdungsbeurteilung erfolgt, teilte das NRW-Gesundheitsministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion mit. Mit Blick auf die Einhaltung arbeitszeitlicher Vorschriften wiesen 136 Einrichtungen mindestens einen bis zu vier Mängel auf, „wobei die meisten Verstöße eher gering waren oder Einzelfälle darstellten. Insgesamt wurden rund 200 Mängel festgestellt, die je nach Schwere zu unterschiedlichem Verwaltungshandeln führten“, so das Ministerium in seiner Antwort.
vl