Nach den Gemeinschaftshilfen der Ärzte für Köln und Aachen haben sich auch die Gemeinschaftshilfen von Essen/Duisburg und Düsseldorf/Mettmann/Neuss aufgelöst. Da die Satzung der Gemeinschaftshilfen keine Verwaltungskosten vorsieht, zog bislang die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein die Spenden der Mitglieder ein. Das gehört allerdings nicht zu deren gesetzlichen Aufgaben und wurde deshalb vom Gesundheitsministerium beanstandet. Aus diesem Grund könne auch die Ärztekammer den Spendeneinzug nicht übernehmen, wie deren Rechtsabteilung erklärte. Der Zweck der Gemeinschaftshilfen, ein würdiges Begräbnis und den Hinterbliebenen den Unterhalt für eine Übergangszeit zu sichern, sei zudem mittlerweile anderweitig sichergestellt. So gehörten eine Hinterbliebenenrente und ein Sterbegeld zu den Leistungen der Nordrheinischen Ärzteversorgung.
HK