„Ich weiß nicht, ob Ihnen allen schon bekannt ist, daß im Zuge der Regierungsneubildung in unserem Land die Gesundheitsabteilung vom Innenministerium zum umbenannten Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales verlegt wurde.“ Mit diesen Worten informierte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Friedrich-Wilhelm Koch, die Delegierten der Kammerversammlung am 7. November 1970 über die Entstehung des MAGS. Den Bericht des Präsidenten veröffentlichte das Rheinische Ärzteblatt in seiner Ausgabe vom 23. November des selben Jahres. Nordrhein-Westfalen wurde nach den Wahlen im Juni 1970 weiterhin von einer Koalition aus SPD und FDP regiert. Bereits im Frühjahr waren Überlegungen bekannt geworden, die Abteilung Gesundheit aus dem Innenministerium herauszulösen. Koch berichtete der Kammerversammlung, dass die Präsidenten der Heilberufskammern im Land gemeinsam dem NRW-Ministerpräsidenten Heinz Kühn ihre Bedenken vorgetragen hatten: „Im besonderen sahen wir eine Gefahr, daß die Frage der Gesundheitspolitik, wenn sie in einem Arbeitsministerium mitverwaltet wird, zu sehr unter dem Aspekt der Sozialversicherung gesehen wird.“ Koch zitierte aus einem Schreiben der Staatskanzlei, in dem die Beweggründe für die Schaffung des MAGS dargelegt wurden: Es habe sich die Auffassung durchgesetzt, „daß der Gesamtbereich des Gesundheitswesens sich nach seiner Eigenart besser in ein weitgehend mit sozialen Diensten befaßtes Ministerium einfügt“. Die gute Zusammenarbeit mit dem Ministerium war weitgehend gesichert, da „die leitenden Herren der Gesundheitsabteilung des Innenministeriums bisher personell unverändert in das neue Ministerium mitübernommen wurden“, betonte Koch.
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