In der Debatte um die Information schwangerer Frauen über Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hat sich der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, für eine Einbeziehung der Beratungsstellen nach § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz ausgesprochen. „Die anerkannten Beratungsstellen sind der beste Ort für Informationen über Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen“, sagte Henke.
Ohne den Besuch in einer Beratungsstelle könne ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland ohnehin nicht durchgeführt werden. Die Bundesländer seien verpflichtet, ein ausreichendes, plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vermittle über eine Datenbank mit regionaler Suchfunktion zu den anerkannten Beratungsstellen (www.familienplanung.de).Nun komme es lediglich darauf an, dafür zu sorgen, dass in den Beratungsstellen bekannt ist, welche Ärztinnen und Ärzte im Umfeld bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, erinnerte Henke an einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Ärztetags aus 2018. „Dann ist eine neutrale, individuelle Information der betroffenen Frauen sichergestellt. In diesem Rahmen ist es auch möglich, angemessen darüber zu informieren, mit welchen Verfahren der Schwangerschaftsabbruch bei den Ärztinnen und Ärzten jeweils durchgeführt werden kann.“ Mit dem Procedere könnten auch Bedenken von Ärztinnen und Ärzten aufgenommen werden, die nicht auf einer im Internet frei verfügbaren Liste erscheinen möchten.
Henke: „Die erforderlichen Informationen wären damit im geschützten Rahmen der Beratungsstellen verfügbar. So wäre sowohl dem Informationsbedürfnis der betroffenen Frauen als auch dem Schutzinteresse der Ärztinnen und Ärzte am besten gedient.“
ÄkNo