Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen vom 8. Dezember 2020
gültig ab 1. August 2021
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V., Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum, wird folgender Änderungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen vom 08.12.2020 abgeschlossen:
§ 14 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
§ 14 Teilzeitarbeit
(4) Die von Teilzeitkräften geleistete Mehrarbeit ist zu vergüten. Ein Überstundenzuschlag fällt an, sobald die mit der Teilzeitbeschäftigen vereinbarte individuelle wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird.
Inkrafttreten
Dieser Änderungstarifvertrag tritt am 01.08.2021 in Kraft.
Berlin, den 02.07.2021