Datenerfassung
Dokumentation
Die teilnehmenden Kliniken dokumentieren jeden Behandlungsfall auf der Grundlage eines durch die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Schlaganfallregister (ADSR) entwickelten standardisierten Datensatzes. Eine Software zur Erkennung von dokumentationspflichtigen Fällen steht zur Verfügung (QS-Filter). Dokumentiert werden alle mindestens 18-jährigen (ischämischen) Schlaganfallpatienten mit definierten ICD-10-Hauptdiagnosen, für die wegen dieses Ereignisses eine stationäre Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftreten erster Symptome erfolgt. Von den Kliniken werden die anonymisierten, fallbezogenen Behandlungsdaten elektronisch (im KIS-System des Krankenhauses oder in dem von der Ärztekammer zur Verfügung gestellten EDV-Programm „STROKE“) dokumentiert. Den Softwareanbietern wird jährlich eine aktualisierte technische Spezifikation zur Entwicklung entsprechender Dokumentationssysteme zur Verfügung gestellt.
ICD-10-Katalog 2024 - Einbezogene Hauptdiagnosen
Erfassungsbogen Nordrhein für 2024
Erkennung dokumentationspflichtiger Behandlungsfälle (QS-Filter)
Spezifikation Nordrhein 2024, Version 01 (Stand: 26.9.2023)
Spezifikation Nordrhein 2025, Version 01 (Stand: 22.10.2024)