Qualitätssicherung Reproduktionsmedizin
Ziel der Qualitätssicherung der Ärztekammer Nordrhein ist eine reproduktionsmedizinische Versorgung auf hohem fachlichen Niveau unter Wahrung ethischer Prinzipien und unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Förderung der Sicherheitskultur für Patientinnen und Patienten unter strikter Beachtung des Kindeswohls sind wichtige Anliegen.
Die Verpflichtung zur Qualitätssicherung für Maßnahmen der assistierten Befruchtung mit Verwendung von Keimzellen oder Embryonen ergibt sich aus der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte.
Für die bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelte Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer (IVF) sind ergänzend die Regelungen der Richtlinie des NRW-Gesundheitsministeriums zur Entscheidung über Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß § 121a SGB V von 2019 zu berücksichtigen.
Die Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer hat die Aufgabe, den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner Entscheidung zu beraten, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur assistierten Reproduktion, die Bestandteil der Berufsordnung ist, erfüllt. Daher prüft die Ständige Kommission die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen der Arbeitsgruppe (Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte).
Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 Berufsordnung