39. Schlafmedizin
Richtlinien | Dokumentationsbogen |
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Klassifikation und konservative Behandlung von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation und schlafbezogenen Störungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Schlafmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere und Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 im Schlaflabor, davon können
- 6 Monate während der Facharztweiterbildungen Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere und Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Innere Medizin und Pneumologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- schlafbezogenen Atmungsstörungen und anderen Dyssomnien, Parasomnien sowie Schlafstörungen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen und bei Einnahme und Missbrauch psychotroper Substanzen und Medikamente
- den Grundlagen biologischer Schlaf-Wach-Rhythmen einschließlich deren Steuerung
- der Erfassung tageszeitlicher Schwankungen physiologischer und psychologischer Funktionen
- der Atmungs- und Thermoregulation einschließlich der hormonellen Regulation des Schlafes
- den Grundkenntnissen über Träume und andere mentale Aktivitäten im Schlaf
- ambulanten Screeninguntersuchungen bei schlafbezogenen Atmungsstörungen
- der Durchführung und Befundung von Polysomnographien einschließlich kardiorespiratorischer Polysomnographien und Videometrie
- der Messung von Vigilanzstörungen, Tagesmüdigkeit und Tagesschläfrigkeit mittels psychologischer, computergestützter und polysomnographischer Test- und Untersuchungsverfahren einschließlich MSLT (Multiple sleep latency test)
- der schlafmedizinisch relevanten Arzneimitteltherapie
- verhaltenstherapeutischen Maßnahmen bei Insomnien, Parasomnien, Hypersomnien, Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus und schlafbezogenen Atmungsstörungen, z. B. Schlafhygiene, Schlafrestriktion, Stimuluskontrolle
- der Lichttherapie
- nasalen ventilationstherapeutischen Maßnahmen