37. Rehabilitationswesen
Richtlinien | Dokumentationsbogen |
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Rehabilitationswesen nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Rehabilitationswesen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder für Physikalische und Rehabilitative Medizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
- 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitationswesen oder Sozialmedizin
- 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitationswesen
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Grundlagen der Rehabilitationsmedizin
- der Koordination im multiprofessionellen Team einschließlich der interdisziplinären Zusammenarbeit auch mit den verschiedenen Rehabilitationsinstitutionen und den Rehabilitationsträgern
- der Beschreibung und Begriffsbestimmung von Schaden, funktioneller Beeinträchtigung und sozialer Auswirkung
- der Erkennung der Auswirkungen bleibender Gesundheitsschäden auf Funktion, Verhalten und soziale Entwicklung einschließlich den Besonderheiten von Verläufen chronischer Erkrankungen
- der Auswirkung von Behinderungen in verschiedenen Altersgruppen projiziert auf die sozialen Bezugsfelder
- den Verfahrensweisen und Arbeitstechniken der Rehabilitation in der ambulanten und stationären Versorgung
- der beruflichen und sozialen Eingliederung/Wiedereingliederung und den damit verbundenen psychosozialen Aspekten
- der Erarbeitung von weiterführenden Rehabilitationsvorschlägen einschließlich der lebens-/arbeitsbegleitenden Beratung und Kooperation mit anderen Diensten
- der Patienteninformation und Verhaltensschulung sowie in der Angehörigenbetreuung
- den Grundlagen der Sozialmedizin und Epidemiologie
- den Grundlagen der medizinischen Dokumentation und Statistik