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27. Naturheilverfahren


Richtlinien Dokumentationsbogen

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

  • 3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • balneo-, klimatherapeutischen und verwandten Maßnahmen
  • bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutischen Maßnahmen
  • der Massagebehandlung und reflexzonentherapeutischen Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik
  • den Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie
  • der Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen
  • der Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie
  • physikalischen Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie
  • den ausleitenden und umstimmenden Verfahren
  • Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie