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8. Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde


Inhaltsübersicht

8. Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

8.1 FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

8.2 FA Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen


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8. Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Richtlinien (gesamt) Dokumentationsbogen (Basis)

Definition:

Das Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Formveränderungen und Tumoren des Ohres, der Nase, der Nasennebenhöhlen, der Mundhöhle, des Pharynx und Larynx und von Funktionsstörungen der Sinnesorgane dieser Regionen sowie von Stimm-, Sprach-, Sprech- und Hörstörungen.

 
Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 8.1 und 8.2 nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte, die auf der Basisweiterbildung (gemeinsame Inhalte der Facharztweiterbildungen) aufbauen.

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 8.1 und 8.2:


Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
  • 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
  • der Gesundheitsberatung, Vorbeugung, (Früh-)Erkennung und Behandlung von Erkrankungen des Gehör- und Gleichgewichtsorgans, der Hirnnerven, der Nase und Nasennebenhöhlen, der Tränen-Nasen-Wege, der Lippen, der Wange, der Zunge, des Zungengrunds, des Mundbodens und der Tonsillen, des Rachens, des Kehlkopfs, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis einschließlich des Lymphsystems sowie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses
  • den Grundlagen der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
  • psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen
  • den Grundlagen funktioneller Störungen der Halswirbelsäule und der Kiefergelenke
  • der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre
  • Untersuchungen der gebietsbezogenen Hirnnerven einschließlich Prüfung des Riech- und Schmeck-Sinnes
  • den Grundlagen der Diagnostik und Therapie von Schluck-, Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen einschließlich Stroboskopie und Stimmfeldmessungen
  • der Hör-Screening-Untersuchung
  • der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
  • den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
  • der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
  • der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung sowie den Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizinischer Basismaßnahmen
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
  • audiologische Untersuchungen, z. B. Tonschwellen-, Sprach- Hörfeldaudiometrie, elektrische Reaktionsaudiometrie (ERA), otoakustische Emissionen, Hörtests zur Diagnostik zentraler Hörstörungen sowie zur Hörgeräteversorgung einschließlich Anpassung und Überprüfung, Hörschwellenbestimmung, Impedanzmessungen mit Stapediusreflexmessung einschließlich Neugeborenen-Hör-Screening
  • neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests
  • Sprachtests
  • Ventilationsprüfungen, z. B. Rhinomanometrie, Spirometrie, Spirographie
  • mikroskopische und endoskopische Untersuchungen, z. B. Rhinoskopie, Sinuskopie, Nasopharyngoskopie, Laryngoskopie, Tracheoskopie, Oesophagoskopie
  • sonographische Untersuchungen der Gesichts- und Halsweichteile sowie der Nasennebenhöhlen und Doppler-/ Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
  • Lokal- und Regionalanästhesien
  • Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
  • Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung

­8.1 FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
(Hals-Nasen-Ohrenarzt / Hals-Nasen-Ohrenärztin)

Richtlinien (gesamt) Dokumentationsbogen (FA 8.1)

Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Hals-Nasen-Ohrenheilkunde nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.  
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
und
36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
  • 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen angerechnet werden
  • bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
  • der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen einschließlich Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Formveränderungen und Tumoren der Organe der Nase und Nasennebenhöhlen, der Tränen-Nasen-Wege, des Gehör- und Gleichgewichtsorgans, der Hirnnerven, der Lippen, der Wange, der Zunge, des Zungengrunds, des Mundbodens, der Tonsillen, des Rachens, des Kehlkopfes, der oberen Luft- und Speisewege, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis sowie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses
  • den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
  • der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
  • der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen einschließlich der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks
  • den Grundlagen schlafbezogener Atemstörungen und deren operativer Behandlungsmaßnahmen
  • der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
  • den umweltbedingten Schädigungen im Hals-Nasen-Ohrenbereich einschließlich Lärmschwerhörigkeit

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
  • unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes
  • Hyposensibilisierung
  • neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests und funktionelle Untersuchung des Hals-Wirbel-Säulensystems auch mit apparativer Registrierung mittels elektro- und/oder Videonystagmographie
  • operative Eingriffe einschließlich endoskopischer und mikroskopischer Techniken
    • an Ohr, Ohrschädel, Gehörgang, Ohrmuschel einschließlich Felsenbeinpräparationen
    • an Nasennebenhöhlen, Nase und Weichteilen des Gesichtsschädels
    • plastische Maßnahmen geringen Schwierigkeitsgrades an Nase und Ohr
    • im Pharynx
    • im Bereich des Kehlkopfs und der oberen Luftröhre einschließlich Tracheotomie
    • am äußeren Hals
    • an Speicheldrüsen und -ausführungsgängen
    • Eingriffe bei Schlafapnoe
  • Mitwirkung bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z. B. bei mikrochirurgischen Ohroperationen große tumorchirurgische Operationen im Kopf-Hals-Bereich, bei endoskopischer Ethmoidektomie und Pansinusoperationen, bei neuroplastischen Eingriffen, bei Gefäßersatz und mikrovaskulären Anastomosen

­8.2 Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
(Facharzt / Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen)

Richtlinien (gesamt) Dokumentationsbogen (FA 8.2)

Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
und
36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
  • 6 Monate in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie angerechnet werden
 
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
  • der Erkennung, konservativen Behandlung und Rehabilitation von organischen, funktionellen, peripheren und zentralen Funktionsstörungen der Stimme, des Sprechens, der Sprache, des Schluckens und des kindlichen Hörens, der Hörreifung, -verarbeitung und -wahrnehmung einschließlich psychosomatischer Störungen und der Beratung von Angehörigen
  • Erkennung auditiver, visueller, kinästhetischer und taktiler Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen im Kindesalter einschließlich entwicklungsneurologischer und -psychologischer Zusammenhänge
  • der Diagnostik der Grob-, Fein- und Mundmotorik im Zusammenhang mit Schluck-, Sprech- und Sprachstörungen einschließlich Prüfung der Dysarthrophonie, Aphasien und Apraxien
  • der alters- und entwicklungsgemäßen Kinderaudiometrie mit subjektiven und objektiven Hörprüfungen einschließlich Screening-Verfahren auch bei Neugeborenen und Säuglingen
  • der Sprach- und Sprechtherapie einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation auf phonetisch-phonologischer, morphologisch-syntaktischer, semantischer und pragmatisch-kommunikativer Ebene
  • der funktionellen Schlucktherapie einschließlich kompensatorischer Strategien und Hilfen zur Unterstützung des Essens und Trinkens und Stellung von Indikationen zur chirurgischen Schluckrehabilitation sowie der Versorgung mit Trachealkanülen und gastroduodenalen Sonden
  • der Stimmtherapie einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung von Selbst- und Fremdwahrnehmung, Tonusregulierung, Atmung, Artikulation, Phonation und Ersatzstimmbildung
  • der Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten im Kindesalter einschließlich Gebrauchsschulung
  • der Rehabilitation nach Hörgeräteversorgung und Cochlea-Implantation im Kindesalter
  • Stimmleistungsuntersuchungen bei Sprech- und Stimmberufen einschließlich Stimmhygiene

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
  • Ableitung akustisch und somatosensorisch evozierter Potenziale
  • elektrische Reaktionsaudiometrie (ERA) im Kindesalter
  • Messung otoakustischer Emissionen im Kindesalter
  • Hörschwellen-Bestimmung mit altersbezogenen reaktions-, verhaltens- und spielaudiometrischen Verfahren im Kindesalter
  • subjektive und objektive Methoden zur Diagnostik zentraler Hörstörungen im Kindesalter
  • Kindersprachtests entsprechend dem Sprachentwicklungsalter
  • entwicklungs-, neuro- und leistungspsychologische Testverfahren
  • instrumentelle Analysen des Stimm- und Sprachschalls in Frequenz-, Intensitäts- und Zeitbereich, z. B. Stimmfeldmessung, Grundtonfrequenzbestimmung, Spektral- und Periodizitätsanalysen
  • Untersuchung der Phonationsatmung mit Bestimmung statischer und dynamischer Lungenfunktionsparameter
  • Analyse der Stimmlippenschwingungen mittels Stroboskopie und Elektroglottographie
  • fachbezogene Elektromyographie und Elektroneurographie einschließlich der kortikalen Magnetstimulation

Übergangsbestimmungen
Kammerangehörige, die die Facharztbezeichnung Phoniatrie und Pädaudiologie besitzen, sind berechtigt, stattdessen die Facharztbezeichnung Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen zu führen.

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